Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Simplyright GmbH
(Stand Januar 2026)
§ 1 Geltungsbereich
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Simplyright GmbH, Rheinpromenade 11, 40789 Monheim am Rhein (nachfolgend „Dienstleister") und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung außergerichtlicher Inkassodienstleistungen, insbesondere zur Durchsetzung erbrechtlicher Zahlungsansprüche.
b) Der Dienstleister ist ein registrierter Inkassodienstleister gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG.
c) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
d) Vorrang der Einzelvereinbarung: Soweit einzelvertragliche Regelung bestehen (insbesondere der Inkasso-Dienstleistungsvertrag Erbrecht inkl. Anlagen), welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang
a) Gegenstand der Leistung ist die außergerichtliche Geltendmachung und Einziehung von Forderungen des Kunden gegenüber Dritten („Schuldner"), die der Kunde dem Dienstleister zum Zwecke der Einziehung abgetreten hat.
b) Der Dienstleister handelt hierbei im eigenen Namen als Forderungsinhaber.
c) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Inkasso-Dienstleistungsvertrag.
d) Eine gerichtliche Vertretung durch den Dienstleister selbst ist nicht geschuldet; gerichtliche Maßnahmen erfolgen – soweit erforderlich – durch beauftragte Rechtsanwälte.
e) Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit ausdrücklicher Annahme des Auftrages durch den Dienstleister zustande.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
a) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchsetzung der Forderung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
b) Der Kunde informiert den Dienstleister unverzüglich über alle wesentlichen Umstände, insbesondere über:
- Zahlungen oder Zahlungszusagen des Schuldners (auch Teilzahlungen),
- Vergleichsangebote,
- direkte Kontaktaufnahme des Schuldners,
- sonstige für die Forderung relevante Entwicklungen.
c) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienstleister unverzüglich über Änderungen seiner Anschrift oder sonstiger Kontaktdaten zu informieren.
d) Der Kunde darf ohne Zustimmung des Dienstleisters keine parallelen außergerichtlichen Maßnahmen hinsichtlich derselben Forderung veranlassen, soweit dadurch die Tätigkeit des Dienstleisters beeinträchtigt wird.
e) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten schuldhaft und wird dadurch die Forderungsdurchsetzung vereitelt oder erheblich erschwert, bleibt ein Anspruch des Dienstleisters auf Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens unberührt.
§ 4 Durchsetzung der Forderung / Vergleichsschluss
a) Nach erfolgter Abtretung ist der Dienstleister berechtigt, die Forderung außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen.
b) Der Dienstleister ist berechtigt, mit Schuldnern und sonstigen Dritten außergerichtlich zu kommunizieren, soweit dies zur Durchsetzung der Forderung erforderlich ist.
c) Ein Vergleich, der zur endgültigen Erledigung der Forderung führt, wird nur geschlossen, wenn der Kunde dem Vergleich zuvor zugestimmt hat, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 5 Vergütung / Abrechnung / Fälligkeit
a) Es gelten ausschließlich die Vergütungsregelungen des jeweiligen Inkasso-Dienstleistungsvertrages (insbesondere Startvergütung und Erfolgsprovision).
b) Die Startvergütung wird – soweit vereinbart – auf die Erfolgsprovision angerechnet.
c) Der Dienstleister stellt dem Kunden über die vereinbarten Vergütungsbestandteile jeweils eine Rechnung.
d) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
§ 6 Beauftragung von Rechtsanwälten
a) Der Dienstleister ist berechtigt, zur Durchsetzung der abgetretenen Forderung eigenständig Rechtsanwälte zu beauftragen, sofern dies erforderlich oder zweckmäßig erscheint.
b) Ein Mandatsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Dienstleister und dem beauftragten Rechtsanwalt.
c) Der Dienstleister schuldet keinen bestimmten Prozesserfolg.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
a) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der ausdrücklichen Annahme des Auftrages durch den Dienstleister.
b) Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Die Kündigung wird mit Zugang beim jeweiligen Vertragspartner sofort wirksam.
c) Die Wirkungen der Kündigung – insbesondere im Hinblick auf eine vereinbarte Abtretung, Aufwendungsersatz, Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit sowie eine Nachwirkung der Erfolgsprovision – richten sich ausschließlich nach den Regelungen des jeweiligen Inkasso-Dienstleistungsvertrages.
d) Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 8 Auslagen / Fremdkosten
a) Kostenpflichtige Auslagen Dritter werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden veranlasst.
b) Vom Kunden freigegebene oder beauftragte Auslagen trägt der Kunde.
§ 9 Haftung
a) Der Dienstleister haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
c) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 10 Keine Erfolgsgarantie / Einschränkung der Gewährleistung bei Dienstleistung
a) Der Dienstleister schuldet eine sorgfältige dienstvertragliche Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
b) Insbesondere wird keine Gewähr übernommen, dass die abgetretene Forderung besteht, durchsetzbar ist oder realisiert werden kann.
§ 11 Vertraulichkeit / Datenschutz
a) Der Dienstleister verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
b) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Vertrages und nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG).
c) Der Dienstleister ist berechtigt, personenbezogene Daten an vertragsgemäß eingesetzte Subunternehmer weiterzugeben, sofern eine solche Weitergabe zur Erbringung der beauftragten Leistung erforderlich ist.
d) Im Übrigen gilt die gesonderte Datenschutzerklärung des Dienstleisters.
§ 12 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu über welches wir wie folgt belehren:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Simplyright Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rheinpromenade 11
40789 Monheim am Rhein
E-Mail: [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besondere Hinweise
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Simplyright Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rheinpromenade 11
40789 Monheim am Rhein
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Dienstleistung beauftragt am (bitte Datum einfügen): _________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________
Datum: _________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen
Der Anbieter bestätigt den Erhalt des Widerrufs unverzüglich.
Ende der Widerrufsbelehrung
§ 13 Höhere Gewalt
Der Dienstleister haftet nicht für höhere Gewalt, die die vertragliche Leistungserbringung erheblich erschwert oder zeitweise unmöglich macht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Streik sowie Störungen im Bereich der Telekommunikation oder Infrastruktur.
§ 14 Änderung der AGB
a) Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dass die Änderung für den Kunden nicht zumutbar wäre. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
- Wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere dann, wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
- Wenn die Änderung erforderlich ist, um zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
- Wenn gänzlich neue Leistungen des Anbieters, Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse des Anbieters einer Beschreibung oder Regelung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Kunden nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
- Wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.
b) Ändert der Dienstleister seine AGB, teilt er den Kunden die geänderten AGB in Textform (z.B. per Mail) mit. Die geänderten Bedingungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
§ 15 Schlussbestimmungen
a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
b) Für Verträge mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl jedoch nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben daher unberührt.
c) Bei Verträgen mit Verbrauchern mit Wohnsitz in der Schweiz gilt ebenfalls deutsches Recht, sofern dem nicht zwingende Bestimmungen des schweizerischen Konsumentenschutzrechts entgegenstehen.
d) Die Vertragssprache ist deutsch.
e) Der Dienstleister behält es sich vor, die Domain, mobile Ansicht sowie die Applikation (App) umzugestalten und ggf. mit neuen Features zu erweitern.
f) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame Bestimmung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirtschaftlich gewollt haben.
Stand: Januar 2026